AGB

§ 1 Geltung unserer AGB

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote an unsere Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Anderslautenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind zu unseren Lasten nur dann wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Alle an uns gerichteten Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Der Inhalt unserer Bestätigung ist ausschließlich maßgebend. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§ 3 Teilleistungen

Wir behalten uns ausdrücklich das Recht zu Teilleistungen vor, sofern dies unter Berücksichtigung dessen Interessen für den Kunden zumutbar ist.

§ 4 Preise

Alle Preise in unseren Angeboten und Preislisten sind freibleibend. Endverbraucherpreise inklusive 19% Mehrwertsteuer.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs, soweit die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat trägt TRESSTA Tresore und Stahlmöbel Handelsgesellschaft mbH.

§ 6 Liefer- und Leistungszeit

Die von uns genannten Liefertermine und Leistungszeiten sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferfrist für bestellte Waren beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung und endet mit dem Tag, an dem die Ware das Werk verlässt.

Verlangt der Kunde nach Zugang unserer Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, so beginnt die Lieferfrist erst mit unserer schriftlichen Bestätigung des Änderungsverlangens. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrung, Betriebsstörung (z.B. Feuer, Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, dem Lieferwerk, einem Transporteur oder einem sonstigen Dritten eintreten. In diesen Fällen kann der Kunde von uns eine Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist leisten wollen. Er kann nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessen Frist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware/Leistung bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist bzw. Erfüllungsbereitschaft angezeigt wird. Die Kosten der Umverfügung bei Annahmeverweigerung durch den Kunden trägt der Kunde.
Es können ebenfalls Lieferverzögerungen durch die Fertigung entstehen. Etwas durch Werksferien, Rohmaterialengpässe, politische Eingriffe in die Wirtschaft. Diese Verzögerungen können mehrere Wochen andauern sind kein ordentlicher Grund eines Widerrufes des Auftrages.

Bei der Lieferung „frei Verwendungsstelle“, welche bis zu dem gewünschten Aufstellort erfolgt, ist eine grundlegende Machbarkeit vorausgesetzt. Die durch die Firma TRESSTA GmbH c/o FAUST-TRESORE bewertet wird. Dies kann durch eine Sichtung von Bild- und/oder Videomaterial oder einer Ortsbegehung erfolgen.
Im Falle einer Sichtung von Bild- und/oder Videomaterial kann KEINE Gewähr gegeben werden, dass der Transport trotz positiver Bewertung durch die Firma TRESSTA GmbH c/o FAUST-TRESORE durchgeführt werden kann. Weiterhin sind auch vorherige Transportwegklärungen keine Garantie, diese gibt es lediglich bei Ortsbesichtigungen. Eventuell entstehende Mehrkosten, durch eine entstandene Mehrzeit durch nicht auf Bild- und/oder Videomaterial einzuschätzende Mehraufwendung, sind durch den Kunden zu tragen.
Die inbegriffene Zeit bei einem 2-Mann-Transport „frei Verwendungsstelle“ beträgt 45 Minuten. Jede weiteren angefangenen 15 Minuten werden mit einem Mehrkostensatz berechnet.
Inhalt dieser Transportart ist es, Tresore bis an den Aufstellungsort zu transportieren, ggf. fachgerecht zu montieren und dem Kunden zu übergeben. Der Fokus liegt dabei auf der Ausführung des Auftrages, nicht auf der Einhaltung von Zeitzielen.
Bei Absage durch Endkunden, Hersteller oder Auftraggeber der Versandaufträge nach Lieferscheinübermittlung und vollständig durchgeführter Disponierung und Planung: wird eine Frachtausfallpauschale berechnet.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Park- und Entlademöglichkeiten innerhalb von 100 m rund um den Anlieferungsort für eine Zeitdauer v. mind. 30 min. zur Verfügung stehen. Bei Nichtgewährleistung wird eine vergebliche Anfahrt berechnet. Bei Anlieferung unter Auflagen (Stehen im Park- und Halteverbot) werden anfallende Buß- und Strafgelder dem Auftraggeber, nicht dem Kunden weiter belastet.

Bei durchgeführten Verankerungen gilt ein genereller Haftungsausschluss für folgende Gewerke:
Schäden an:

- Fußbodenheizungen
- elektrischen Anlagen
- wasserführende Anlagen
- Wänden und Böden aus besonderen Materialien
- Haftungsausschluss des Aufstellort

Durch den Transporteur wird im Beisein des Kunden eine Funktionsprobe hinsichtlich des Öffnens und Schließens der Tür durchgeführt. Diese stellt keine Einweisung für den Kunden dar, sie dient lediglich der Bestätigung, dass sich der Schrank bei Auslieferung in einem äußerlich funktionsfähigen, einwandfreien Zustand befindet. Darüber hinaus bestätigt der Transporteur die Anzahl der übergebenen Schlüssel. Die Dokumentation erfolgt auf dem dafür vorgesehenen Lieferschein.

Werden Arbeiten durch Kundenverschulden (falsche Transportangaben=> Grundlage sind die Transportangaben auf dem Lieferschein / Versandauftrag , Stau, verschlafen, Termin verpasst etc.) unterbrochen, nur zum Teil beendet oder nicht begonnen, entsteht somit die vergebliche Anfahrt die zu 100 % des beinhaltenden Versandauftrag abgerechnet wird.

Die Kosten für eine notwendige zweite Anfahrt zur Erfüllung des Transports, beinhalten die erneuten Standardfrachtkosten bzw. je nach Art der bestellten Dienstleistung!

§ 7 Zahlung

Unsere Waren und Leistungen sind gegen Vorauskasse, per Kreditkarte oder Bankeinzug sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für Teillieferungen gemäß § 3. Skontogewährungen und die Einräumung von Zahlungszielen oder andere Zahlungsmodalitäten bleibt gesonderter Absprache vorbehalten.

§ 8 Gewährleistung

Konstruktionsänderungen sowie Maß- und Farbabweichungen behalten wir uns vor, sofern diese für den Kunden zumutbar sind und sich die Ware für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet.

Für eventuelle Mängel leisten wir, sofern der Empfänger Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, nach den folgenden Vorschriften Gewähr:

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Gefahrübergang mit der ihm unter den gegebenen Umständen zumutbaren Gründlichkeit auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Die insoweit feststellbaren Mängel sind unverzüglich, spätestens 14 Tage ab Erhalt, schriftlich gegenüber TRESSTA Tresore und Stahlmöbel Handelsgesellschaft mbH zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist entfallen jegliche Ansprüche wegen solcher Mängel (Ausschlussfrist).

Im übrigen beträgt die Ausschlussfrist ein Jahr.

Wir sind nach unserer Wahl zur Nacherfüllung berechtigt, indem wir entweder die mangelhafte Ware zurücknehmen und durch einwandfreie ersetzen oder eine Nachbesserung durchführen.

Sofern sich aus der Art der Sache, des Mangels oder den sonstigen Umständen nicht ein anderes ergibt, gilt eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mit dem zweiten erfolglosen Versuch fehlgeschlagen. In diesem Fall kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn,

1. es handelt sich um solche im Zusammenhang mit der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder es liegt ein grobes Verschulden von TRESSTA Tresore und Stahlmöbel Handelsgesellschaft mbH.

2. betreffend den Mangel liegt eine Beschaffenheitsgarantie von TRESSTA Tresore und Stahlmöbel Handelsgesellschaft mbH vor oder ein Fall des arglistigen Verschweigens.

Gibt der Kunde uns bzw. einem von uns zu benennenden Dritten nach entsprechender Aufforderung die beanstandete Ware nicht heraus, sind wir berechtigt, eine Nacherfüllung zu verweigern, und haben darüber hinaus Anspruch auf Ersatz der uns durch die Nichtherausgabe entstehenden Aufwendungen und sonstigen Vermögensnachteile.

§ 9 Verbrauchsgüterkauf

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, regeln sich dessen Ansprüche gemäß §§ 474 ff. BGB.

Der Anspruch auf Schadensersatz wird ausgeschlossen, es sei denn, er beruht auf der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einem groben Verschulden von TRESSTA Tresore und Stahlmöbel Handelsgesellschaft mbH. Entsprechendes gilt, sofern eine Beschaffenheitsgarantie gegeben wurde oder ein Mangel arglistig verschwiegen wird.

 

 

 

 

 

§ 10 Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform  (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, und Abschluss des Kaufvertrags (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

 

Die Rücksendung oder der Widerruf ist zu richten an:

 

TRESSTA Tresore und Stahlmöbel Handelsgesellschaft mbH
Hans-Fromm-Straße 2

01127 Dresden

Fax: 0351- 321 318 07
E-Mail: info@faust-tresor.de

 

Widerrufsfolgen

                                         
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Zudem kann bei nicht fristgerechter Kündigung eine Aufwendungsgebühr in Höhe von 20 % des Warenwerts erhoben werden.

 Ende der Widerrufsbelehrung 

§ 11 Haftung

Wir haften mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Entsprechendes gilt für unsere Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nebenforderungen, Schadenersatzansprüche, Einlösung von Schecks und Wechseln, etc.), einschließlich der künftig entstehenden und bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen.

Dem Kunden ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung bis auf Widerruf im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von dem Käufer Bezahlung erhält oder sich das Eigentum vorbehält bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.

Veräußert der Kunde den Liefergegenstand, so tritt er bereits jetzt dem Lieferanten seine künftigen Forderungen aus der Veräußerung gegen den Käufer mit allen Nebenrechten - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - sicherungshalber ab. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Gegenständen veräußert, so tritt uns der Kunde mit Vorrang gegenüber den übrigen Forderungen denjenigen erstrangigen Teil der Forderung ab, der betragsmäßig dem Preis des Liefergegenstandes entspricht.

Bei laufender Rechnung gilt das vorhandene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Wertmäßig legen wir dabei den jeweiligen Rechnungswert zuzüglich eines Sicherheitenaufschlags in Höhe von 20% zu Grunde. Der Sicherheitenaufschlag bleibt jedoch außer Ansatz, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten (Verkaufswert der gelieferten Waren) unsere Forderung insgesamt um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

§ 13 Aufrechnungsverbot

Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die von uns nicht bestritten werden oder die rechtskräftig festgestellt worden sind.

§ 14 Zurückbehaltungsrecht

Ist der Kunde Kaufmann, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

§ 15 Rücktritt

Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht und sich die Angabe auf eine für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvolle Tatsache bezieht oder die Kreditwürdigkeit entfällt (Nichteinlösung fälliger Schecks und Wechsel, Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, Nichtversicherbarkeit bei der Hermes-Kreditversicherung etc.) bzw. hinsichtlich des Vermögens des Kunden Antrag auf Eröffnung des Konkurs- bzw. Gesamtvollstreckungsverfahren gestellt wird.

§ 16 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für alle Streitigkeiten aus dem jeweiligen mit dem Kunden bestehenden Rechtsverhältnis - auch aus Wechseln und Schecks - ist das Amts- bzw. das Landgericht Wiesbaden örtlich zuständig. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist Wiesbaden.

Die vorstehende Vereinbarung des Gerichtsstandes und Erfüllungsortes gilt nicht, soweit der Kunde nicht Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.

§ 17 Schriftform und Nichtigkeit, salvatorische Klausel

Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder sollte ein wesentlicher Teil dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, oder lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.